UNO-Kinderrechtsausschuss überprüft schulische Separation

Medienmitteilung

17—03—26

Am Sonntag, 15. März 2026, berichtete die SonntagsZeitung über den Fall eines Schulkindes mit Cerebralparese, das von einer Regelklasse in eine Sonderschule versetzt werden soll. Nachdem das Bundesgericht die Beschwerde des Mädchens abgewiesen hatte, überprüft der UNO-Kinderrechtsausschuss den Fall noch einmal. Er hat angeordnet, dass das Schulkind während des Verfahrens weiterhin die Regelklasse besuchen kann. Nationalrat Islam Alijaj reagierte im Rahmen der Frühjahrssession mit zwei Interpellationen auf die Berichterstattung.

Zwei Mädchen, eines davon im Rollstuhl, auf dem Pausenhof.

Die 10-jährige Emma (Name geändert) und ihre Eltern werden im Rahmen des Projekts «we claim» von Inclusion Handicap rechtlich vertreten. Obwohl das Mädchen nun bereits im vierten Schuljahr erfolgreich die Regelschule besucht und der Schulrat sich für den Verbleib in der Regelschule ausgesprochen hatte, will der Gemeinderat weiterhin die Separation durchsetzen. Nachdem auch das Bundesgericht die Beschwerde des Kindes abgewiesen hatte, gelangten die Eltern im Oktober 2025 an den UNO-Kinderrechtsausschuss in Genf. Dieser prüft nun, ob die Kinderrechte des Mädchens eingehalten werden. Zudem ordnete der Ausschuss an, dass das Kind während des laufenden Verfahrens weiterhin die Regelklasse besuchen kann (vorsorgliche Massnahmen). Zuvor hatten auch das kantonale Verwaltungsgericht und das Bundesgericht im Rahmen ihrer jeweiligen Überprüfungen angeordnet, dass das Kind zu seinem Wohl während hängigem Verfahren nicht die Schule wechseln muss.

Ausschöpfung rechtsstaatlicher Mittel

Mit dem Gang durch die Schweizer Instanzen sowie dem Weiterzug an den UNO-Kinderrechtsausschuss nutzen die Eltern anerkannte Instrumente des Schweizer Rechtsstaats. Wie der Bundesrat bereits in einer Fragerunde in der laufenden Frühjahrssession festgehalten hat, ist die Schweiz grundsätzlich verpflichtet, die vom UNO-Ausschuss angeordneten vorsorglichen Massnahmen umzusetzen. Der vorliegende Fall weist diesbezüglich eine besondere Ausgangslage auf: Es ist ein Kanton und nicht, wie das häufiger der Fall ist, eine Bundesbehörde für die Umsetzung der vorsorglichen Massnahmen zuständig. Auch die Kantone sind jedoch an das Völkerrecht gebunden und müssen die Massnahmen dementsprechend umsetzen.

Amtsgeheimnis muss eingehalten werden

Der UNO-Kinderrechtsausschuss hat die vorsorglichen Massnahmen bereits im Oktober 2025 angeordnet. Inclusion Handicap hat im November 2025 öffentlich zum Fall berichtet (siehe Medienmitteilung vom 03.11.2025). Neue Aufmerksamkeit hat der Fall erhalten, nachdem die SonntagsZeitung am 15.03.2026 über einen Mailwechsel zwischen Bundes- und Kantonsbehörden berichtet hat, wonach angeblich ein Streit über die Verbindlichkeit der Massnahmen entbrannt ist. Vor diesem Hintergrund scheint wichtig festzuhalten, dass es sich bei diesem Mailverkehr um Verfahrensakten handelt, deren Herausgabe durch eine Behörde eine Verletzung des Amtsgeheimnisses nach Strafgesetzbuch bedeuten kann. Während laufender Verfahren findet das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung grundsätzlich keine Anwendung.

Wissenschaft stützt inklusive Schule

Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen deutlich: Schüler:innen mit Behinderungen, die eine inklusive Schule besuchen, lernen mehr und können ihre sozialen Kompetenzen besser entwickeln. Gleichzeitig profitieren auch leistungsstarke Schüler:innen vom Lernen in durchmischten Klassen. Der Besuch einer inklusiven Schule verbessert die spätere Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt und kann verhindern, dass sie auf sozialstaatliche Leistungen angewiesen sind. Eine inklusive Schule ist zudem deutlich kostengünstiger als das Aufrechterhalten von zwei parallelen Schulsystemen. Aus Sicht von Inclusion Handicap ist es deshalb zentral, den Prozess zur Zusammenführung der beiden Schulsysteme einzuleiten. Dass dies eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird und Sondersettings nicht von einen Tag auf den anderen abgelöst werden können, ist klar.

Nationalrat Alijaj reicht Interpellationen ein

Als Reaktion auf die Berichterstattung am Wochenende hat Islam Alijaj, Nationalrat und Vorstandsmitglied von Inclusion Handicap zwei Vorstösse eingereicht. Einer betrifft die bisherige Praxis der Schweiz im Umgang mit vorsorglichen Massnahmen von UNO-Ausschüssen. Der andere verlangt eine Darstellung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur inklusiven Schule.

Auskunft

Jonas Gerber, Kommunikationsverantwortlicher Inclusion Handicap
jonas.gerber@inclusion-handicap.ch / 031 370 08 42

David Krummen, Anwalt, Fachmitarbeiter Gleichstellungsrecht, Inclusion Handicap david.krummen@inclusion-handicap.ch / 031 370 08 46