UNO-Kinderrechtsausschuss überprüft Platzierung in Sonderschule

Medienmitteilung

03—11—25

Im Fall eines 10-jährigen Mädchens, das in die Sonderschule versetzt werden soll, schaut nun der UNO-Kinderrechtsausschuss genauer hin. Nachdem das Bundesgericht die Beschwerde des Mädchens abgewiesen hatte, will der Ausschuss die Einhaltung ihrer Kinderrechte überprüfen. Der Ausschuss hat zudem angeordnet, dass das Schulkind während der Überprüfung weiterhin die Regelklasse besuchen kann. Die Praxis der schulischen Separation von Kindern mit Behinderungen in der Schweiz wird damit auf den Prüfstand gestellt.

Die 10-jährige Emma (Name geändert) besucht seit dem Kindergarten die örtliche Regelschule. Sie benutzt aufgrund ihrer Cerebralparese einen Rollstuhl. Beim Übertritt in die erste Klasse ordneten die Schulbehörden den Wechsel in eine Sonderschule an. Dagegen wehrte sich die Familie – zunächst mit Erfolg: Der Schulrat gab ihr Recht. Die Gemeinde plädierte hingegen weiterhin für die Platzierung in einer Sonderschule und zog den Entscheid weiter. Die höheren Instanzen, zuletzt auch das Bundesgericht, stützten die Separation. Mitte Oktober reichte die Familie Beschwerde beim UNO-Kinderrechtsausschuss ein.

UNO-Kinderrechtsausschuss stoppt Separation vorerst

Sowohl das kantonale Gericht wie auch das Bundesgericht haben entschieden, dass die Situation von Emma während des hängigen Verfahrens nicht verändert werden darf (aufschiebende Wirkung). Deshalb besucht sie bis heute die Regelschule. Nach dem Entscheid des Bundesgerichts wäre die Platzierung in der Sonderschule nun jedoch wirksam geworden. Jetzt hat aber auch der UNO-Kinderrechtsausschuss entschieden: Die Schweiz muss die Separation aufschieben, bis der Ausschuss die Beschwerde inhaltlich geprüft hat. Mit diesem Entscheid macht der Ausschuss deutlich, dass die Schweizer Praxis der schulischen Separation von Kindern mit Behinderungen vertieft untersucht werden muss.

Inclusion Handicap erwartet Einhaltung verbindlicher Verfahrensregeln

Inclusion Handicap unterstützt die Beschwerdeführerin im Rahmen des Projekts we claim. Es handelt sich um das zweite Verfahren zum Recht auf inklusive Bildung, das mit Unterstützung von we claim an den UNO-Kinderrechtsausschuss weitergezogen wird. Mit der Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls zur UNO-Kinderrechtskonvention hat sich die Schweiz verpflichtet, die darin verankerten Verfahrensregeln einzuhalten. Dazu gehören insbesondere vorsorgliche Massnahmen, wie sie im Fall von Emma angeordnet wurden. Der vorliegende Entscheid des Ausschusses ist damit rechtlich verbindlich. Inclusion Handicap erwartet von den Schweizer Behörden, dass sie diesen umsetzen und den Verbleib von Emma in der Regelschule bis zum inhaltlichen Entscheid sicherstellen.